ePA für alleInformationen für Patienten
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine neue, kostenlose Leistung für alle gesetzlich Versicherten.
Detaillierte Informationen zu den Vorteilen der ePA sowie einen umfassenden FAQ-Bereich, in dem viele Ihrer Fragen bereits beantwortet werden, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile
- Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die die Funktionsweise und die Vorteile für Sie als Patient: https://vimeo.com/1008326536
- Für die Nutzung der ePA benötigen Sie eine App Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app
- Transparente Darstellung der Sicherheitslücken in der ePA durch den CCC: https://media.ccc.de/v/38c3-konnte-bisher-noch-nie-gehackt-werden-die-elektronische-patientenakte-kommt-jetzt-fr-alle
- Sollten Sie prinzipielle Fragen zur ePA haben ist Ihre Krankenkasse ihr direkter Ansprechpartner.
Hinweis zur Datenspeicherung in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA)
Auch wenn ich als Ihre Psychotherapeutin keine Befundberichte in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochlade, können dennoch Informationen in Ihrer ePA oder in damit verbundenen Anwendungen gespeichert werden.
- Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten speichern (z. B. Zeitpunkt, Dauer und Art der Leistung).
- Wenn Sie per eRezept Psychopharmaka verordnet bekommen, können diese in der elektronischen Medikationsliste erscheinen.
Bitte beachten Sie: Sie entscheiden grundsätzlich selbst, ob und in welchem Umfang Sie die ePA nutzen und welche Ärzt:innen oder Therapeut:innen Zugriff darauf erhalten. Die folgenden Widersprüche können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit Ausnahme von Punkt 1 können Sie alle anderen Einstellungen auch eigenständig in der ePA-App vornehmen:
- Widerspruch gegen die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA)
- Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
- Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten für Forschungszwecke (Forschungsdatenspende)
- Widerspruch gegen die elektronische Medikationsliste
- Widerspruch gegen den Zugriff einer Praxis auf Ihre ePA
Als Ihr behandelnder Arzt bin ich verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, dass Sie das Recht haben, der Speicherung bestimmter Daten in Ihrer ePA zuzustimmen. Ich kann folgende Daten in Ihrer ePA speichern, sofern Sie damit einverstanden sind:
- Befundberichte
- eArztbriefe
Dabei speichere ich nur Daten, die im Rahmen Ihrer konkreten Behandlung durch mich erhoben und elektronisch verarbeitet wurden.